Ratgeber Scheidung
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Sorgerecht / Besuchs- und Umgangsrecht
Wer erhält das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern? Heutzutage verbleibt es
fast immer beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Nur in Ausnahmefällen
- oder wenn die Eltern dies wünschen -wird einem Ehepartner das alleinige
Sorgerecht übertragen.
Wie regelt sich das Besuchs- und Umgangsrecht?
Derjenige bei dem die Kinder nicht leben, hat ein Besuchs- und Umgangsrecht.
Zum Wohle des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.
Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes können beide Ehegatten eigenverantwortlich
und einvernehmlich regeln. Wenn es Schwierigkeiten gibt, sollten Sie Kontakt mit dem
Jugendamt aufnehmen.
Wie bemisst sich der Kindesunterhalt?
Die Höhe des Kindesunterhalts lässt sich der Düsseldorfer Tabelle entnehmen:
www.olg-duesseldorf.nrw.de
(gültig ab 01.01.2010):
Vorsicht: Errechnen Sie sich nicht selbst den Unterhalt! Häufig kommt es zu Über- und Unterzahlungen
da nur ein Fachmann die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen kann.
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