Ratgeber Scheidung / Scheidungsfolgen II >> Einfach ScheidenZugewinnWas passiert mit dem während der Ehezeit erworbenen Vermögen? Das während der Ehe erworbeneVermögen wie z.B. Lebensversicherungen, Erbschaften und Schenkungen wird – wenn keine Einigkeitbesteht - im Scheidungsverfahren im Rahmen des Zugewinnausgleiches ausgeglichen. DerAnspruch bestehterst ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Scheidung.Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dem Normalfall, wird dasAnfangsvermögen beider Eheleute (Stichtag: Tag der Hochzeit) dem Endvermögen(Stichtag: Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages) beider Eheleute gegenübergestellt.Das mit in die Ehe gebrachte Vermögen unterliegt nicht dem Zugewinn, nur die Wertsteigerung während der Ehezeit fällt in den Zugewinn. Erbschaften und Schenkungenan einen der Ehegatten werden dem Anfangsvermögen zugeschlagen, fallen also ihrer Substanz nach auch nicht in den Zugewinn. Die vorhandenen Werte sind bei dem Anfangsvermögen um den Kaufkraftschwund zu bereinigen. Der, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dann dem Berechtigtendiesen Zugewinn zur Hälfte auszahlen...>> Startseite>> Ablauf Scheidung>> Auslandsbezug>> Kanzlei>> Kosten Scheidung>> Formular Scheidung>> Ratgeber Scheidung>> Download>> Kontakt>> Weiter zu Ratgeber Scheidungsfolgen IIIImpressumStartseiteKanzleiPrivacy PolicySitemapKontaktVor der ScheidungScheidungsfolgenVerfahrensdauerEhevertrag/ScheidungsfolgenvereinbarungScheidungsfolgen IScheidungsfolgen IIScheidungsfolgen IIIScheidungsfolgen IVScheidung per InternetEinfach Günstig Schnell Kompetenteinfach-scheiden.deCopyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, einfach-scheiden.de