Ratgeber Scheidung  / Scheidungsfolgen II >> Einfach Scheiden   Zugewinn Was passiert mit dem während der Ehezeit erworbenen Vermögen? Das während der Ehe erworbeneVermögen wie z.B. Lebensversicherungen, Erbschaften und Schenkungen wird – wenn keine Einigkeitbesteht - im Scheidungsverfahren im Rahmen des Zugewinnausgleiches ausgeglichen. Der Anspruch bestehterst ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Scheidung. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dem Normalfall, wird das Anfangsvermögen beider Eheleute (Stichtag: Tag der Hochzeit) dem Endvermögen (Stichtag: Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages) beider Eheleute gegenübergestellt. Das mit in die Ehe gebrachte Vermögen unterliegt nicht dem Zugewinn, nur die Wertsteigerung während der Ehezeit fällt in den Zugewinn. Erbschaften und Schenkungen an einen der Ehegatten werden dem Anfangsvermögen zugeschlagen, fallen also ihrer Substanz nach auch nicht in den Zugewinn. Die vorhandenen Werte sind bei dem Anfangsvermögen um den Kaufkraftschwund zu bereinigen. Der, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dann dem Berechtigten diesen Zugewinn zur Hälfte auszahlen. .     . >> Startseite >> Ablauf Scheidung >> Auslandsbezug >> Kanzlei >> Kosten Scheidung >> Formular Scheidung >> Ratgeber Scheidung >> Download >> Kontakt >> Weiter zu Ratgeber Scheidungsfolgen III Impressum Startseite Kanzlei Privacy Policy Sitemap Kontakt Vor der Scheidung Scheidungsfolgen Verfahrensdauer Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvereinbarung Scheidungsfolgen I Scheidungsfolgen II Scheidungsfolgen III Scheidungsfolgen IV Scheidung per Internet             Einfach        Günstig              Schnell       Kompetent einfach-scheiden.de Copyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, einfach-scheiden.de