Ratgeber Scheidung / Scheidungsfolgen I >> Einfach Scheiden   Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich ist der bei der Scheidung automatisch stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Ansprüche auf Rentenleistungen. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind Anwartschaften bei folgenden Institutionen: gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung betriebliche Altersversorgung (einschließlich der des öffentlichen Dienstes) berufständische Altersversorgungen (z.B.  Ärzte- und Architektenversorgungen) private Rentenversicherung Diese Anwartschaften werden bei der Scheidung ausgeglichen. Der Ehegatte, der eine höhere Anwartschaft erworben hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. Zum 01. 09. 2009 hat der Gesetzgeber das Verfahren vereinfacht. Soweit in etwa gleich hohe Anwartschaften erzielt wurden (bis 25 €) oder die Ehe nur von kurzer Dauer war (drei Jahre) findet der Versorgungsausgleich nicht mehr statt, es sei denn, dies wird beantragt. Ehegattenunterhalt Beim Ehegattenunterhalt ist streng zu unterscheiden zwischen dem Trennungs- und dem nachehelichen Unterhalt, da sie an verschiedene Tatbestände anknüpfen. Der Trennungsunterhalt ist bis zur Scheidung zu leisten, der nacheheliche Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen. Sollten Sie sich über das Thema einig sein, wird dies bei der Scheidung nicht erörtert. Vorsicht: Errechnen Sie sich den Unterhalt nicht selbst! Dies kann nur ein Fachmann. Als Richtschnur gilt: Nach Abzug eines etwaigen Kindesunterhaltes bemisst sich die Höhe des Unterhaltes nach 3/7 der Differenz der Nettoeinkünfte der Ehegatten.     . >> Startseite >> Ablauf Scheidung >> Auslandsbezug >> Kanzlei >> Kosten Scheidung >> Formular Scheidung >> Ratgeber Scheidung >> Download >> Kontakt >> Weiter zu Ratgeber Scheidungsfolgen II Impressum Startseite Kanzlei Privacy Policy Sitemap Kontakt Vor der Scheidung Scheidungsfolgen Verfahrensdauer Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvereinbarung Scheidungsfolgen I Scheidungsfolgen II Scheidungsfolgen III Scheidungsfolgen IV Scheidung per Internet             Einfach        Günstig              Schnell       Kompetent einfach-scheiden.de Copyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, einfach-scheiden.de