Ablauf Scheidung Ausführliche Beschreibung >> Einfach Scheiden 1. Füllen Sie bitte das Formular Scheidung aus und übersenden uns dieses online per Internet. Sie können das Formular auch ausdrucken und per Telefax oder per Post an uns senden. 2. Nach Eingang des Scheidungsformulars erhalten Sie ein Infoschreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind. 3. Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde etc.) die wir für Ihre Scheidung benötigt werden zu. 4. Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen schnellstmöglich bei Gericht ein. Sie erhalten eine Kopie zur Kenntnis und die - entsprechend dem Kostenvoranschlag - berechnete Vorschussnote unserer Kanzlei. Falls Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese beantragen möchten, werden die benötigten Anträge und Dokumente durch uns mit dem Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht eingereicht. 5. Die Gerichtskostenrechnung wird Ihnen vom Gericht übersendet. Das Gericht leitet nach Ausgleich der Rechnung für Ihr Scheidungverfahren den Scheidungsantrag an den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten weiter. 6. Von Amts wegen prüft das Gericht im Regelfall die Höhe der während der Ehezeit von beiden Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften. Danach erfolgt eine Klärung der Rentenkonten durch den zuständigen Rententräger. Dieser errechnet die Höhe der während der Ehezeit erbrachten Anwartschaften. Dies kann bis zu einige Monate in Anspruch nehmen. 7. Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, wird das Gericht einen Termin für die Scheidung bestimmen. Zum Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte zu dem Scheidungstermin den Personalausweis mitbringen. Bei dem Scheidungstermin wird einer der Ehegatten durch den beauftragten Rechtsanwalt vertreten. 8. Der Scheidungstermin dauert ca. 10 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen. 9. Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt. Anke Büchs Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht >> Startseite >> Ablauf Scheidung >> Auslandsbezug >> Kanzlei >> Kosten Scheidung >> Formular Scheidung >> Ratgeber Scheidung >> Download >> Kontakt >> Weiter zu Kosten Scheidung Impressum Startseite Kanzlei Privacy Policy Sitemap Kontakt Scheidung per Internet             Einfach        Günstig              Schnell       Kompetent einfach-scheiden.de Copyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, einfach-scheiden.de