Ablauf Scheidung Ausführliche Beschreibung >> Einfach Scheiden
1. Füllen Sie bitte das Formular Scheidung aus und übersenden uns dieses
online per Internet. Sie können das Formular auch ausdrucken und per Telefax
oder per Post an uns senden.
2. Nach Eingang des Scheidungsformulars erhalten Sie ein Infoschreiben aus dem
hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind.
3. Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen (Vollmacht, Heiratsurkunde etc.) die
wir für Ihre Scheidung benötigt werden zu.
4. Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen schnellstmöglich bei Gericht
ein. Sie erhalten eine Kopie zur Kenntnis und die - entsprechend dem
Kostenvoranschlag - berechnete Vorschussnote unserer Kanzlei. Falls Sie Anspruch
auf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese beantragen möchten, werden die benötigten
Anträge und Dokumente durch uns mit dem Prozesskostenhilfeantrag bei Gericht
eingereicht.
5. Die Gerichtskostenrechnung wird Ihnen vom Gericht übersendet. Das Gericht leitet
nach Ausgleich der Rechnung für Ihr Scheidungverfahren den Scheidungsantrag an
den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten weiter.
6. Von Amts wegen prüft das Gericht im Regelfall die Höhe der während der Ehezeit von
beiden Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften. Danach erfolgt eine Klärung der
Rentenkonten durch den zuständigen Rententräger. Dieser errechnet die Höhe der während
der Ehezeit erbrachten Anwartschaften. Dies kann bis zu einige Monate in Anspruch nehmen.
7. Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, wird das Gericht einen Termin für die
Scheidung bestimmen. Zum Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen.
Bitte zu dem Scheidungstermin den Personalausweis mitbringen. Bei dem Scheidungstermin
wird einer der Ehegatten durch den beauftragten Rechtsanwalt vertreten.
8. Der Scheidungstermin dauert ca. 10 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe
Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der
Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr
aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen.
9. Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt.
Anke Büchs Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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